Nein!

Grundsätzlich ist es verboten einen Marder während der Schonzeit zu fangen, zu töten oder zu vertreiben, denn der Marder unterliegt dem deutsche Jagdrecht. Aber auch während der Jagdzeit darf nur ein zuständiger Jäger diese Arbeiten vornehmen.

Anhand der MarderMielke-Checkliste zum Thema Marderbefall im Dach können Sie innerhalb kurzer Zeit herausfinden ob sich ein ungebetener Gast in Ihrem Dach eingenistet hat.

  • Zerstörung der Isolierung
  • Verschobene Dachpfannen
  • Verbogene Bleiabdeckungen
  • Kratzspuren
  • Urinspuren an Decken und Wänden

Ist der Marder erstmal im Dach, ist es schwer ihn wieder loszuwerden. Er unterliegt in Deutschland dem Jagdrecht und darf deshalb nur zu bestimmten Zeiten und nur von berechtigten Personen gejagt werden. Vertreibt man den Marder, kann es sein das er in sein Revier und somit in ihr Dach zurückkehrt oder ein anderer Marder bezieht sehr schnell dieses Revier.

Empfehlenswert ist es, sich gleich an Fachleute wie Jäger, Schädlingsbekämpfer oder Dachdecker zu wenden. Im Folgenden haben wir Ihnen die Arbeitsweisen der einzelnen Fachleute aufgelistet:

Der Jäger stellt eine Lebendfalle für den Marder auf, die er mit einem Köder bestückt. Dabei muss er sich an die Schonzeiten halten, in denen der Marder nicht gefangen oder gejagt werden darf. Geht der Marder in die Falle, holt der Jäger das Tier ab und setzt es weit vom Fangort wieder aus. Doch meist ist es damit nicht getan, denn der Marder kann zurückkehren oder sein Revier wird schnell von einen anderen Marder bezogen.

Der Schädlingsbekämpfer versucht den Marder zu vergrämen mit bestimmten Vergrämungsmitteln. Um was für ein Vergrämmungsmittel es sich handelt und wie lange es vorhält, ist vom Schädlingsbekämpfer abhängig. Unter Umständen kommt der Marder schnell zurück oder ein anderer Marder bezieht dieses Versteck.

Der Dachdecker hat die Möglichkeit die Ein- und Ausgänge des Marders zu verschließen und gegebenfalls die entstandenen Schäden zu reparieren. In den meisten Fällen sucht der Marder sich aber schnell neue Einstiegsmöglichkeiten.

Ein Marderspezialist kann ihr Dach so abdichten, dass der Marder keine Möglichkeit findet wieder hineinzugelangen. Dabei achtet er natürlich darauf, dass der Mader das Dach verlassen hat. Meistens gibt es darauf eine Garantieleistung.

Für das Auto gibt es verschiedenen Abwehrmethoden:

  • Ultraschallgeräte
  • Marder-Abwehr-Sprays
  • Kabelschutz
  • Gittermatte unter das Auto legen (Bauanleitung)

Marder können auf Grund ihrer 180 Grad drehbaren Hinterpfoten sehr gut klettern. Auch Sprünge bis zu 2 m stellen für ihn kein Problem dar.

Er nutzt Bäume, die in Hausnähe stehen, flache an das Haus anschließende Gebäude, Regenrinnen oder Fallrohre um auf ein Dach zu gelangen.

Hat ein Gebäude rauhe oder begrünte Fassaden klettert er auch einfach die Wand hinauf.

Dem Marder reichen kleinste Öffnungen um hinein zugelangen. Lockere Dachziegel und Bleiabdeckungen stellen dabei kein Problem dar.

Wie alle Wildtiere können Steinmarder krank sein und Krankheitserreger wie Tollwut, Staupe und Aujeszkysche Krankheit (für Hunde eine tödliche Herpes Krankheit für die es aber eine Impfung gibt) übertragen, sowie Parasiten (Flöhe, Milben oder Bandwürmer).

Die Gefahr für den Menschen ist allerdings äußerst gering, weniger jedoch für Hauskatzen und Hunde. Fühlt sich der Marder in die Enge gedrängt, kann er auch heftig zubeißen und Ihre lieben Haustiere sehr ernsthaft oder tödlich verletzen!

Bei einem Biss oder Kratzern sollten Mensch und Tier immer einen Arzt aufsuchen.

Haben sich Marder, Ratten oder andere wildlebende oder herrenlose Tiere in einem Mietobjekt eingenistet oder wird es regelmäßig von ihnen als Unterschlupf, Nist- , Fress- , oder Tummelplatz aufgesucht, so kann mietrechtlich ein Sachmangel vorliegen, sofern die Tauglichkeit des Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch gemindert wird.

 

Die bloße Anwesenheit der Tiere begründet daher keinen Mangel. Anders jedoch, wenn störende Geräusche (Scharren, Kratzen), Geruch (Ausscheidungen, Urin, Kadaver) auftreten, oder Schäden durch Frass entstehen.

Quelle: Mietrechtslexikon Amtsgericht Hamburg-Barmbek, AZ: 815 C 238/02. Quelle: ZMR 2003, 582-583

 

Bei erheblichen nächtlichen Lärmstörungen durch einen im Dachbereich eines Mietshauses nistenden Marder ist eine monatliche Mietminderung von ca. 30% der Bruttokaltmiete gerechtfertigt. (§ 536 Abs 1 BGB)

 

Marder in einer geschlossenen Tiefgarage stellen einen Mangel dar, der dann zu einer Mietminderung berechtigt, wenn abgestellte Fahrzeuge durch Verbiss beschädigt werden. Der Vermieter ist bei geschlossenen Garagen zur Beseitigung bzw. Abwehr der Tiere verpflichtet. Darüber hinaus hat er bauliche Vorkehrungen gegen das erneute Eindringen der ungebetenen Gäste zu treffen. Tut er dies nicht oder gerät mit der Beseitigung der Tiere in Verzug, so ist der Vermieter zum Ersatz eines dem Mieter entstandenen Schadens verpflichtet.)

Ja!

Denn wer bei einem Verkauf eines Hauses Mängel nicht vollständig oder korrekt angibt, kann trotz Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist für den Schadensersatz haftbar gemacht werden.

(Landgericht Coburg, AZ: 22 O 509/03)

Der Verkäufer einer Gebrauchtimmobilie kann nur dann für Mängel haftbar gemacht werden, wenn ihm der Käufer das arglistige Verschweigen dieser Schäden nachweisen kann. Allerdings: Ein Gewährleistungs-Ausschluss muss im Immobilien-Kaufvertrag vereinbart werden, sonst haftet der Verkäufer auch ohne Arglist.

Beispiel aus einer Rechtssprechung: Der Kläger hatte 2009 ein Haus im Landkreis Neuwied gekauft. Im Kaufvertrag war die Gewährleistung ausgeschlossen worden; die Verkäufer erklärten, ihnen seien keine versteckten Mängel bekannt. Später stellte sich heraus, dass das Dach bereits 2004 teilsaniert worden war, da ein Marder die Dachisolierung großflächig beschädigt hatte. Allerdings waren seinerzeit nicht alle Schäden beseitigt worden. Der Käufer wollte nun Sanierungskosten in Höhe von 25.000 Euro erstattet haben. Zu Recht, wie zunächst das Landgericht (LG) Koblenz und nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz feststellten.

Wenn der Verkäufer nach gravierenden Schäden durch Marderfraß sein Dach nur teilsaniert und fortbestehende Schäden in anderen Bereichen des Daches für möglich hält, muss er dies dem Käufer gegenüber offenbaren. Sonst kann dieser die Sanierungskosten vom Verkäufer ersetzt verlangen, urteilten die Richter des 4. Zivilsenats. Dass der Marder weitere Schäden verursacht haben könnte, sei naheliegend gewesen, da er etwa ein Jahr unter dem Dach gehaust und einen „unvorstellbaren Lärm“ verursacht habe. Darauf hätten die Verkäufer hinweisen müssen (Urt. v. 15.01.2013, Az. 4 U 874/12).

Bei Ihrem Fahrzeug ist dieses in den meisten Fällen schon in der Teilkasko mit abgesichert. Damit Sie ganz sicher sein können, fragen Sie bei ihrer Versicherung nach. Beispiel einiger Kfz-Versicherungen, die Marderbissschäden übernehmen:

  • Ergo – (Teilkasko und Vollkasko) Schäden durch Tierbiss Folgeschäden durch Tierbisse – (komfort bis 2.000 € ), (komfort plus bis 5.000 €)
  • HUK- Coburg (Teilkasko und Vollkasko) Tierbisse (z.B. durch einen Marder) an Kabeln, Schläuchen und Leitungen sowie Gummimanschetten und Dämmmaterial inklusive Folgeschäden bis 3.000 €
  • VHV (Teilkasko und Vollkasko) Tierbisse – Reparaturkosten nicht nur bei Schäden durch Marderbisse, sondern durch Tierbisse jeder Art. Dabei werden auch die Folgeschäden, etwa am Motor, bis 2.000 Euro ersetzt. Ausgenommen sind lediglich Schäden im Inneren des Autos.
  • Cosmos Direkt (Teilkasko und Vollkasko) Tierbissschäden (z.B. Marderbiss) inklusive Folgeschäden bis 3.000 €
  • Mecklenburgische Versicherung (Teilkasko und Vollkasko) Tier-/Marderbiss (inkl. Folgeschäden) Grunddeckung bis 3000€ Komfortdeckung bis 5000€

Die Wohngebäudeversicherung sichert ihr Eigenheim ab. Aber meist handelt es sich dabei nur um den Grundschutz und deckt in der Regel nur Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstanden sind ab. Hat ein Marder in Ihrem dach gewütet, so müssten sie die Kosten für Sanierungsarbeiten aus eigener Tasche zahlen. Neben den Schäden durch den Marderbiss entstehen auch unangenehme Gerüche (durch Kot- Urin). Deshalb bieten einige Versicherungen Policen mit erweiterten Schutz an, die auch dann helfen, wenn Wildtiere (z.B. der Marder) in oder am Haus randaliert haben. Nur wenn dieser Schutz mit abgedeckt wird, zahlt die Versicherung Reparatur- oder Reinigungskosten für Haus und Dach. Zur ihrer Sicherheit fragen sie bei ihrer Versicherung nach…

Hier einige Wohngebäudeversicherungen, die Marderbissschäden oder Folgeschäden übernehmen:

  • Ergo (Wohngebäudeversicherung mit Zusatzbaustein Wohngebäude spezial) Gebäudebeschädigungen durch Mensch und Tier sowie Diebstahl Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Mensch oder Tier entstanden sind bis 15.000 €
  • Gothaer (Wohngebäudeversicherung Plus) (Schäden durch Tierbiss bis 500.00 €) Z. B. wenn ein Marder Leitungen der Heizungssteuerung anknabbert. Daraufhin fällt die Heizung des versicherten Gebäudes aus. Der Schaden an den elektrischen Leitungen muss behoben werden.
  • Häger Versicherungsverein a.G. (Wohngebäudeversicheung HWV 2013 Top) Tierbissschäden wildlebender Tiere bis 2.500 €
  • Grundeigentümer VersicherungVVaG (Direkt Max) Tierbisse an elektischen Leitungen und Anlagen bis 5.000 €
  • Hanse Merkur ( Wohngebäudeversicherung Top Schutz) Beschädigung durch Wildtiere bis 2.500€
  • Degenia Versicherungsdienst AG ( degenia casa optimum) Tierbissschäden an elektrischen Anlagen, Unterspannbahnen, Dämmung
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