Saniernung nach Marderschaden

Steinmarder

 

mardersteckbrief

Klasse: Säugetier

Die Säugetiere sind eine Klasse der Wirbeltiere. Zu ihren kennzeichnenden Merkmalen gehören das Säugen des Nachwuchses mit Milch, die in den Milchdrüsen der Weibchen produziert wird, sowie das Fell aus Haaren, das sie in Kombination mit der gleichwarmen Körpertemperatur relativ unabhängig von der Umgebungstemperatur macht. (Wikipedia)

Ordnung: Raubtier

Aussehen: bräunlich gefärbtes Fell, weißer, gegabelter Kehlfleck, ein typisches Merkmal für den Steinmarder, dieser kann bei jedem Tier anders aussehen.

Länge:

  •    Männchen: 70-90 cm (inkl. Schwanz 30 cm)
  •    Weibchen (Fähe): 60-75 cm (inkl. Schwanz 25 cm)

Gewicht:

  • Männchen: 1700-2400 g,
  • Weibchen: 1000-1500 g

Lebenserwartung: 5 – 18 Jahre

Die Lebenserwartung eines freilebenden Steinmarders beträgt zwischen 5 und 15 Jahren. In Gefangenschaft können sie sogar ein Alter von bis zu 18 Jahren erreichen.

Verbreitung: Europa bis in den Asiatischen Raum
Ausnahmen: Skandinavien (ausser Dänemark) und Großbritanien

Lebensraum: als Kulturfolger in der Nähe menschlicher Siedlungen

Kulturfolger sind Pflanzen- und Tierarten, die aufgrund der günstigeren Lebensbedingungen den menschlichen Kulturbereich als Lebensraum bevorzugen. Auch ihre Verbreitung verdanken sie weitgehend dem Menschen

Lebensweise:

Nachtaktiv: Während der Steinmarder sich tagsüber in seine Verstecke zurück zieht, wird er in der Dämmerung aktiv.

Reinlich: Der Steinmarder legt sich eine Speisekammer und eine Toilette an.

Paarungszeit: Juli/August

In der Paarungszeit kommt es bei den Männchen vermehrt zu Revierkämpfen.

Tragzeit: ca. 8 Monate (ca. 7 Monate Keimruhe)

Geburt: März/April ( 2 bis 5 Jungtiere )

Mit ca. 8 Wochen werden die Jungtiere flügge und werden von der Mutter mitgenommen um die Umgebung des Nestes zu erkunden und spielend das Jagen zu erlernen.

Geschlechtsreife: Mit ca. 24 Monaten

Schon-/Jagdzeiten: Jagdzeiten in Deutschland vom 16.10. bis 28.02.

Ausnahmen:

  •    Rheinland-Pfalz 01.08.bis 28.02.
  •    Brandenburg 01.09. bis 28.02.
  •    Bremen 01.11. bis 31.01.

Mecklenburg-Vorpommern hat eine ganzjährige Schonzeit. Steinmarder unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Privatpersonen ist es untersagt einen Marder zu fangen oder töten.

Bußgeldkatalog:
https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/marder/

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